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   BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91   

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BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91 (https://dejure.org/1992,1570)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1992 - 2 BvR 347/91 (https://dejure.org/1992,1570)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 2 BvR 347/91 (https://dejure.org/1992,1570)
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Blinder Berufungsrichter

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, kein Anspruch der Prozeßbeteiligten hinsichtlich persönlicher Eigenschaften des Richters, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enger als § 338 Nr. 1 StPO;

Art. 103 Abs. 1 GG, Erfordernis einer ausreichenden Kommunikation

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit einem blinden Richter als Vorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2075
  • MDR 1992, 595
  • NStZ 1992, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Ihre Auffassung vermag sich auf eine langjährige - auch neuere - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu stützen, wonach grundsätzlich blinde Richter auch Tatrichter sein können (vgl. BGHSt 4, 191 ff.; 5, 354 ff.; 11, 74 [78]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 5).

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen -

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Dies ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen rechtsstaatlichen Objektivitätsgebots auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung (vgl. BVerfGE 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Die Beurteilung, ob bei unterschiedlichen Sachverhalten eine auf dieselbe Rechtsfrage bezogene Abweichung im Sinne von § 121 Abs. 2 GVG vorliegt (vgl. dazu Salger in: Karlsruher Kommentar zur StPO , § 121 GVG Rdnr. 34), ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des im Rang unter der Verfassung stehenden Gerichtsverfassungsgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihre Gründe in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtbeachtung des Sachvortrages der Parteien haben (vgl. BVerfGE 50, 32 [35]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, daß der Beschuldigte im Strafverfahren Gelegenheit erhält, sich zu dem einer Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern und damit das Gericht in seiner Willensbildung zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 81, 123 [126]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Gesetzlicher Richter ist nach dieser Vorschrift nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das erkennende Gericht als Spruchkörper, sondern auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter (vgl. BVerfGE 17, 294 ).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Dieser muß in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen (vgl. BVerfGE 10, 200 [213]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
    Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht stellt nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgt (vgl. BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 213 [215 f.]); die Vorschrift bietet keinen Schutz gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 6, 45 [53]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

  • BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65

    Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Das zeigt sich eindrucksvoll in dem Fall der - grundsätzlich zulässigen - Beteiligung eines blinden Richters (dazu BVerfG, NJW 1992, 2075).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Nicht jede irrtümliche Überschreitung der Kompetenzen und nicht jede fehlerhafte Anwendung des Prozessrechts verstößt zugleich gegen das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - NJW 1993, 381 und Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10. Januar 1992 - 2 BvR 347/91 - NJW 1992, 2075 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10

    Mitwirkung blinden Richters bei der Augenscheinseinnahme

    Die von dem Antragsteller zitierte Rechtsprechung des BGH und des BVerfG ist in dem Senatsbeschluss vom 19.04.1994 bereits dargestellt und berücksichtigt worden, u. a. auch dass das BVerfG mit Beschluss vom 10.01.1992 -2 BvR 347/91= NJW 1992, 2075 entschieden hat, dass die Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzenden einer Großen Strafkammer in der Berufungsverhandlung das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) nicht verletzt.
  • BVerwG, 21.07.1999 - 8 B 171.99

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters - Übertragung eines

    Nicht jede irrtümliche Überschreitung der Kompetenzen und nicht jede fehlerhafte Anwendung einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften verstößt zugleich auch gegen das Verfassungsgebot der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (BVerfG, Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - NJW 1993, 381 und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 1992 - 2 BvR 347/91 - NJW 1992, 2075, jeweils m.w.N.).
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